Mit dem Gemeinen Weißmoos und der Echten Rentierflechte werden 2009 ein Moos und eine Flechte ins Rampenlicht gerückt, die im Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz: FFH-RL) aufgeführt sind.

Es handelt sich somit um "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und deren Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können" und deren Erhaltenszustand im Rahmen eines Monitorings überwacht wird.

Weitere Anhang V-Arten sind Torfmoose, alle anderen Rentierflechten sowie weitere Arten aus anderen Organismengruppen.

Auf der Website des Bundesumweltamtes finden Sie » Generelle Informationen zur FFH-RL.